Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung gegen Einkommensausfall. Sie greift dann, wenn die versicherte Person aufgrund einer physischen oder psychischen Krankheit oder eines Unfalls keinen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausüben kann. Der Versicherte muss i. d. R. nachweisen, dass er keine 3 Stunden am Tag mehr arbeiten kann.
Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich nur dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr in Frage kommt, da diese schon leistet, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Unfall oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.