Eine Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht zu verwechseln mit der Privathaftpflichtversicherung) ist eine Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist. Sie ist dafür verantwortlich, dass Schäden, die man als Fahrzeughalter anderen Personen oder deren Eigentum zufügt, finanziell abgegolten werden. Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls, bei dem man selbst Schuld ist, die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in vier Bereiche unterteilt: die Personen- und Sachschäden, die Vermögensschäden, die Schäden durch Unterlassungen und die Schäden durch Überführungsfahrten.
Die Personen- und Sachschäden sind Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Das kann zum Beispiel ein Schaden am Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers sein oder auch ein Schaden an einer Hauswand. Die Vermögensschäden sind Schäden, die man anderen Personen oder deren Vermögen zufügt, ohne dass dabei ein Sachschaden entsteht. Das kann zum Beispiel ein Schaden an der beruflichen Existenz eines anderen Verkehrsteilnehmers sein, wenn dieser durch den Unfall seinen Job verliert. Die Schäden durch Unterlassungen sind Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum zufügt, indem man etwas unterlässt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man beim Rangieren ein anderes Fahrzeug beschädigt, ohne dass man es bemerkt hat. Die Schäden durch Überführungsfahrten sind Schäden, die man anderen Personen oder deren Eigentum zufügt, während man das Fahrzeug überführt.
Eine Kasko-Versicherung ist hingegen freiwillig. Für Youngtimer und Oldtimer gibt es spezielle Tarife.