Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, die für Bau­pro­jek­te ange­bo­ten wird. Sie dient dazu, Bau­her­ren und Bau­un­ter­neh­men vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen, die im Zusam­men­hang mit dem Bau­pro­jekt ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Män­gel am Bau­werk, die zu Schä­den füh­ren, oder uner­war­te­te Kos­ten, die durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie Wet­ter­be­din­gun­gen oder Unfäl­le ver­ur­sacht werden.

Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bie­tet in sol­chen Fäl­len finan­zi­el­le Absi­che­rung und hilft, die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren und Nach­bes­se­run­gen zu tra­gen. Sie kann auch dazu bei­tra­gen, dass Bau­pro­jek­te trotz uner­war­te­ter Ereig­nis­se wie Wet­ter­be­din­gun­gen oder Unfäl­len recht­zei­tig abge­schlos­sen werden.

Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist in der Regel für die Dau­er des Bau­pro­jekts abge­schlos­sen und gilt für alle Leis­tun­gen, die im Rah­men des Bau­pro­jekts erbracht wer­den. Sie kann jedoch auch für eine bestimm­te Zeit nach Fer­tig­stel­lung des Bau­werks gel­ten, um even­tu­el­le Män­gel abzu­si­chern, die erst spä­ter auftreten.

Um von der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zu pro­fi­tie­ren, ist es wich­tig, dass alle Leis­tun­gen im Rah­men des Bau­pro­jekts ver­trag­lich fest­ge­legt und doku­men­tiert wer­den. Auch die Ein­hal­tung von Bau­vor­schrif­ten und ‑stan­dards ist von gro­ßer Bedeu­tung, um im Scha­dens­fall eine Absi­che­rung zu gewährleisten.

Ins­ge­samt bie­tet die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Absi­che­rung für Bau­her­ren und Bau­un­ter­neh­men und hilft, Risi­ken im Zusam­men­hang mit Bau­pro­jek­ten (z. B. Unwet­ter, Dieb­stahl von bereits instal­lier­ten Anla­gen oder Van­da­lis­mus) zu mini­mie­ren. Sie ist daher ein wich­ti­ger Bestand­teil jedes Bau­pro­jekts und soll­te nicht ver­nach­läs­sigt werden.

Scha­dens­bei­spiel
Im Neu­bau eines Hau­ses friert wäh­rend einer Frost­pe­ri­ode die bereits in Betrieb genom­me­ne Hei­zung ein. Die Scha­dens­ur­sa­che: Unbe­kann­te haben den Heiz­kreis abge­sperrt. Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zahlt.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht i.d.R. bei:

  • unvor­her­ge­se­he­nen Sach­schä­den, ins­be­son­de­re durch höhe­re Gewalt und Ele­men­tar­ereig­nis­se, unge­wöhn­li­che Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se und Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Glas­bruch­schä­den
  • Fol­ge­schä­den an der Bau­leis­tung, die durch Kon­struk­ti­ons und Mate­ri­al­feh­ler ent­stan­den sind
  • Dieb­stahl von ver­si­cher­ten Bestand­tei­len, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind

Tipp: Falls kei­ne Feu­er-Roh­bau­ver­si­che­rung besteht kannst du zusätz­lich Schä­den durch Brand, Blitz­schlag oder Explo­si­on versichern.

Was ist versichert?

Alle zum Bau­vor­ha­ben gehö­ren­den Bau­leis­tun­gen, Bau­stof­fe und Bau­tei­le, Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de die als wesent­li­che Bestand­tei­le des Bau­vor­ha­bens gel­ten (z. B. Sani­tär­an­la­gen) sowie Außen­an­la­gen (z. B. Hof­be­fes­ti­gun­gen) sind in der Regel ver­si­chert. Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf die Risi­ken von Neu- oder Umbau­ten von Wohn-/Ge­schäfts­häu­sern, Gebäu­den für Gewer­be und Indus­trie und Verwaltungsgebäuden

Was ist nicht versichert?

Damit der Bei­trag bezahl­bar bleibt sind nicht alle denk­ba­ren Ursa­chen für Schä­den an dei­nem Bau­vor­ha­ben versicherbar.

Fol­gen­de Sze­na­ri­en sind daher meist ausgeschlossen:

  • vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schäden
  • Män­gel der ver­si­cher­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sowie sons­ti­ger ver­si­cher­ter Sachen
  • Schä­den durch Krieg oder Kernenergie

Fol­gen­de Leis­tun­gen kön­nen oft mit­ver­si­chert werden:

  • Schä­den durch inne­re Unruhen
  • Schä­den durch Sturm und Lei­tungs­was­ser an fer­tig gestell­ten Tei­len von Bauwerken
  • Scha­dens­such­kos­ten
  • Bau­grund & Bodenmassen
  • Zusätz­li­che Auf­räu­mungs­kos­ten inkl. Deponiekosten
  • Gebäu­de­ge­bun­de­ne Pho­to­vol­ta­ik- & Solarthermieanlagen
  • Hilfs­bau­ten und Bau­hilfs­stof­fe inkl. Bau­zäu­ne/-schil­der
  • Sachen im Gefah­ren­be­reich, wenn sie infol­ge eines ent­schä­di­gungs­pflich­ti­gen Scha­dens an der ver­si­cher­ten Sache beschä­digt oder zer­stört werden
  • Tarif­li­che Zuschlä­ge für Über­stun­den, Sonntags‑, Fei­er­tags- und Nachtarbeiten
  • Mehr­kos­ten für Eil- & Expressfahrten
  • Mehr­kos­ten für Luftfracht
  • Hotel- & Ein­la­ge­rungs­kos­ten bei scha­dens­be­dingt ver­zö­ger­ter Fer­tig­stel­lung des Bauvorhabens