Es geht nicht mehr ohne Bits & Bytes. Datenverarbeitung, Informationstransfer und Kommunikation: Moderne Elektronik ist Voraussetzung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Allerdings können technische Störungen sowie menschliches Versagen Bits und Bytes durcheinanderbringen.
Elektronik bestimmt den Arbeitsablauf von Betrieben jeder Größe. Wird dieser Ablauf durch einen Sachschaden unterbrochen, kommt es zu erheblichen Störungen. Auch der Verlust von Daten kann einen großen Schaden verursachen. Und Reparaturen oder Wiederbeschaffungen sind kostspielig. Hier hilft die Elektronikversicherung.
Schadensbeispiel
Heftige Regenfälle überfluten die Büroräume eines Architekten. Das Regenwasser zerstört die CAD-Anlage und alle PCs. Auch die Telefonanlage funktioniert nicht mehr.
Versichert in einer Elektronikversicherung sind unvorhergesehenen Sachschäden.
Diese können sein:
- Bedienungsfehler (egal ob Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter)
- Konstruktions‑, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Die versicherte Technik kann sein:
- Informations‑, Kommunikations‑, Büro- & Sicherungstechnik
- Meldetechnik
- Medizintechnik
- Mess‑, Prüf- & Steuerungstechnik
- Satz- & Reprotechnik
- Bild- & Tontechnik
Zusätzlich sollten folgende Leistungen bei guten Tarifen inklusive bzw. über einen Mehrbeitrag einschließbar sein:
- Vorsorgeversicherung
(wenn während dem Versicherungsjahr Anlagen erweitert oder austauscht werden oder neue Anlagen/Geräte hinzukommen) - weltweiter Versicherungsschutz für mobile Geräte
- Schäden durch innere Unruhen
- EDV & Bürotechnik auch im Home-Office versichert
- Versicherungsschutz auch wenn deine Elektronik in die Werkstatt muss (inkl. Transport).
- Zukünftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Elektronikversicherung sollten automatisch auch für deinen bestehenden Vertrag gelten.
- GAP-Deckung: Ist bei einem Totalschaden die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt, sollte mind. die Restschuld aus einem bestehenden Kredit-/Leasingvertrag für die zerstörte Sache ersetzt werden.
- Betrieblich genutzte stationäre Unterhaltungselektronik (Bild- & Tontechnik)
- Sachen im Gefahrenbereich, wenn sie infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Sache beschädigt/zerstört werden.
- schadensbedingte Aufräumungs‑, Dekontaminations- & Entsorgungskosten sowie Dekontaminations- & Entsorgungskosten für Erdreich
- schadensbedingte Bewegungs- & Schutzkosten sowie Luftfracht‑, Bergungs- & Feuerlöschkosten
- Kosten für Erd‑, Pflaster‑, Maurer- & Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bereitstellung eines Provisoriums
- Eichkosten für Wiegeeinrichtungen
- Programmierkosten für Kassen & Kassensysteme
- Ersatzanlagen sollten während des schadensbedingten Ausfalls der versicherten Sache mitversichert sein.
- Bei der Ermittlung der Entschädigung sollte der Technologiefortschritt berücksichtigt werden.
- sofortiger Reparaturbeginn sollte für kleinere Schäden möglich sein.
- zur versicherten Hardware gehörende Software sollte auch mitversichert sein.
Was ist nicht versichert?
Damit der Beitrag bezahlbar ist, sind nicht alle denkbaren Ursachen für Schäden an Ihrer Elektronik versicherbar.
Meistens ausgeschlossen sind:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
- Schäden durch Krieg oder Kernenergie