Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für alle, die im Zusammenhang mit Gewässern tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel Bauunternehmen, die an Flüssen oder Bächen arbeiten, oder auch Landwirte, die in der Nähe von Gewässern betrieben führen.
Durch diese Haftpflichtversicherung sind die Betroffenen im Falle eines Schadens an Gewässern abgesichert. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei Bauarbeiten ein Fluss verschmutzt wird oder wenn Landwirte durch Düngemittel einen Gewässerschaden verursachen. In solchen Fällen müssen die Verursacher für den Schaden aufkommen, was ohne eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schnell zu hohen Kosten führen kann.
Es ist daher empfehlenswert, sich für eine solche Versicherung zu entscheiden, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Auch wenn man selbst keine direkte Verantwortung für den Schaden trägt, kann man durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung geschützt sein, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen, mit dem man zusammenarbeitet, einen Schaden verursacht.
Vor allem auch Inhaber eines Heizöltanks haften gesetzlich für Schäden, die durch das Öl entstehen. Mit der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung können Sie sich umfangreich absichern.
Versicherbar ist…
- Kosten, die durch auslaufendes Heizöl entstehen (z. B. für Schadensbeseitigung oder Rettungsmaßnahmen)
- Gebäudeschäden durch Öl welches aus dem defekten Tank austritt
- Gutachterkosten
- Rettungskosten (Aufwendungen um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern)
Nicht versicherbar ist…
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden an der Öltankanlage selbst
- Schäden die entstehen weil der Inhaber bewusst von Gewässerschutzvorschriften abgewichen ist