Die Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Hierbei unterscheidet man zwischen der normalen Gliedertaxe sowie der erweiterten Gliedertaxe für bestimmte Berufe (z. B. Heilberufe).
Wenn die Funktion eines Körperteils nach einem Unfall eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Die Prozentsätze sind je nach Körperteil unterschiedlich hoch (z. B. “Schultergelenk” => 70%). Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentsätze addiert (z. B. “Schultergelenk” => 70% und “Zeigefinger” => 10% ergibt 80% Invalidität). Allerdings kann die Summe niemals 100 % übersteigen.
Entsprechend dem Prozentsatz der Gliedertaxe leistet dann die Unfallversicherung prozentual. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 € und dem Verlust eines Daumens (20 %) würden also 20.000 € Entschädigung gezahlt werden.