Arbeitgeberzuschüsse gibt es in verschiedenen Versicherungen und in verschiedenen Varianten.
So werden z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Renten‑, Arbeitslosen‑, Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Ausnahmen sind hier i. d. R. Minijobs und Midijobs.
Auch in der privaten Krankenvollversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von maximal 50 % des Beitrages der privaten Krankenvollversicherung.
In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Laut dem Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) beträgt dieser 15 %. Voraussetzung ist, dass der bAV-Vertrag in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.