Hast du dir für viel Geld ein nagelneues Auto gekauft, wäre es doch schlimm einige Monate später durch einen Unfall weder ein fahrbares Auto noch das Geld für ein neues Auto zu haben, oder?
Genau aus diesem Grund gibt es die Kfz-Kaskoversicherung welche – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden am eigenen Wagen bezahlt. Unterschieden wird hier zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung.
Ob für dich eine Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung sinnvoller ist, hängt hauptsächlich vom Alter und Wert deines Autos ab.
Hast du ein sehr altes Fahrzeug, ist Kaskoschutz vielleicht sogar gar nicht mehr nötig, sondern eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht dann völlig, die ja sowieso auch gesetzlich verpflichtend ist.
Für die folgenden Schäden kommt die Kaskoversicherung in der Regel auf:
Teilkaskoversicherung
- Diebstahl
- Raub & Unterschlagung
- Brand & Explosion
- Unwetterschäden (Sturm, Blitzschlag, Hagel & Überschwemmung)
- Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild
- Marderbisse
- Kabelschäden durch Kurzschluss
- Glasbruch (z. B. durch Steinschlag)
Vollkaskoversicherung
- Vandalismus
- Schäden am eigenen Kfz durch selbstverschuldete Schäden
Bei der Kaskoversicherung gibt es Leistungen, auf die Du nicht verzichtet solltest.
Kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit
Wenn dein Vertrag diese Klausel enthält, leistet der Versicherer auch dann voll, wenn du einen Schaden an deinem Auto grob fahrlässig verursacht hast. Die Versicherung verzichtet auf ihr Recht zum „Einwand der groben Fahrlässigkeit“.
Beispiele:
Du überfährst eine rote Ampel, fährst zu schnell oder schreibst Nachrichten auf dem Handy und verursachst dabei einen Unfall. Nicht versichert ist i. d. R. wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall baust oder den Diebstahl deines Wagens grob fahrlässig ermöglichst.
Marderbiss mit Folgeschäden
Marder verkriechen sich gerne in warmen Motorräumen. Dort knabbern sie dann an Schläuchen und Kabeln. Das kann zu teuren Schäden führen. Manche Anbieter übernehmen nur die direkten Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung. Andere Tarife ersetzen auch die Folgeschäden.
Erweiterte Wildschadendeckung
Diese Erweiterung ist inzwischen fast Standard. Ohne zahlt die Kasko nur bei Unfällen mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen. Mit der Erweiterung bist du auch versichert, wenn du mit anderen Tieren zusammenstößt (z. B. Kühe oder Pferde auf der Landstraße).
Neuwertentschädigung
Bei der Vollkasko solltest du darauf achten, dass der Versicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert deines Autos zahlt. Üblich sind hier Tarife mit 12 oder 24 Monate nach der Erstzulassung. Sonst bekommst du nur den Zeitwert, der gerade bei Neufahrzeugen sehr schnell sinkt.