Wenn du zum Arzt oder Zahnarzt gehst ist dieser bei der Rechnungsstellung grundsätzlich an die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebunden beim Abrechnen von Leistungen für einen privat versicherten oder selbstzahlenden Patienten. Beim Thema “Zahnersatz” kommt das auch häufig bei gesetzlich versicherten Patienten vor.
In Ausnahmefällen – die vom Zahnarzt detailliert begründen werden müssen – kann zwischen dem Zahnarzt und dir als Patient eine s. g. Abdingung (Honorarvereinbarung) vereinbart werden. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Patienten, worin dieser den Zahnarzt von der Bindung an die entsprechende Gebührenordnung befreit. D. h. der Zahnarzt kann für eine Behandlung auch höhere Sätze als die Gebührenordnung vorsieht verlangen.
Der Patient befreit den Zahnarzt jedoch nicht von seiner Begründungspflicht. Die Abdingung muss vor dem Behandlungsbeginn erfolgen und sollte natürlich schriftlich erfolgen.
Wichtig: Diese besondere Honorarvereinbarung sollte unbedingt vor Behandlungsbeging dem Versicherer deiner Zahnzusatzversicherung vorgelegt werden, da dieser nicht grundsätzlich für die Mehraufwendungen leistungspflichtig ist.