Mit einer Anwartschaftsversicherung erhälst du dir die bisher erworbenen Rechte aus einer Versicherung (z. B. private Krankenvollversicherung, Krankentagegeld, private Pflegeversicherung). Für die Dauer der Anwartschaft erhälst du keine Leistungen. Endet die Anwartschaft, lebt der Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf.
Arten der Anwartschaftsversicherung
- Große Anwartschaftsversicherung
Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden Alterungsrückstellungen aufgebaut. Für diese Vereinbarung zahlst du einen festen Prozentsatz des bisherigen Versicherungsbeitrags. Dieser Prozentsatz hängt vom versicherten Tarif ab. Damit baust du eine vorhandene Alterungsrückstellung weiter auf. Endet die Große Anwartschaftsversicherung, lebt der Versicherungsschutz wieder auf. Der neue Beitrag wird nach dem ursprünglichen Eintrittsalter berechnet. D. h. wenn du mit 20 Jahren eine Anwartschaftsversicherung für eine bestimmte Versicherung abgeschlossen hast und dies Versicherung dann mit 35 Jahren beginnst, zahlst du den Beitrag als wärst du immernoch 20 Jahre alt. Evtl. mittlerweile vorhandene Krankheiten spielen keine Rolle.
- Kleine Anwartschaftsversicherung
Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Neue Rücklagen für das Alter wie bei der Großen Anwartschaftsversicherung werden somit nicht gebildet. Dies wirkt sich nach dem Ende der Vereinbarung so aus, dass der Beitrag für die wieder aktivierte Versicherung nach dem dann erreichten Alter festgelegt wird. Der Vorteil ist, dass der Beitrag der kleinen Anwartschaft natürlich deutlich geringer ist und – genau so wie beid er großen Anwartschaftsversicherung – ebenfalls nicht nochmal Gesundheitsfragen erforderlich sind.