Haus­rat­ver­si­che­rung

Du hast lan­ge gespart, aber jetzt ist es end­lich soweit. Die neu­en Möbel sind da und du kannst dein Zuhau­se end­lich so ein­rich­ten wie du es möch­test. Doch was ist bei einem Brand oder Ein­bruch? Dann ent­schä­digt die Haus­rat­ver­si­che­rung. Für dei­ne zer­stör­te Ein­rich­tung bekommst du den Neu­wert. Mit zusätz­li­chen Bau­stei­nen kannst du dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz fle­xi­bel auf dich anpassen.

Die­se Leis­tun­gen soll­te eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung bieten:

Erstat­tung zum Neu­wert
Bei Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung dei­nes Haus­rats durch Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus nach Ein­bruch bzw. Raub – gilt natür­lich auch in dei­ner Gara­ge und dei­nem Keller.

Auf­räu­mungs­kos­ten und wei­te­re Leis­tun­gen
Hier bie­tet eine Haus­rat­ver­si­che­rung zusätz­li­che Erstat­tun­gen für Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten (z. B. nach einem Brand), Gebäu­de­schä­den nach Ein­bruch und vie­le wei­te­re mög­li­che Mehrkosten.

Erstat­tung von Hotel­kos­ten
Hier bekommst du eine täg­li­che Ent­schä­di­gung oft bis 150 Tage, wenn dei­ne Woh­nung nach einem Scha­dens­fall unbe­wohn­bar ist und du über­gangs­wei­se im Hotel woh­nen musst.

Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz
Hast du dei­nen Haus­rat auf Rei­sen dabei ist er auch dort ver­si­chert (z. B. Klei­dung, Sport- und Elektrogeräte).

Haus- und Woh­nungs­schutz­brief
Hier bekommst du Not­fall­hil­fe vom Fach­mann wie Schlüs­sel­dienst, Rohr­rei­ni­gung u.v.m.

Wei­te­re Natur­ge­fah­ren
Schutz bei Schä­den durch extre­me Wet­ter­la­gen (z. B. bei Über­schwem­mun­gen, Erd­rutsch, Schnee­druck usw.)

Fahr­rad­schutz
Bei Bedarf kannst du in dei­enr Haus­rat­ver­si­che­rung auch eine Fahr­rad­dieb­stahl- oder sogar eine Fahr­rad­kas­ko-Ver­si­che­rung mit ein­schlie­ßen. Letz­te­re ver­si­chert dein Fahr­rad sogar gegen Van­da­lis­mus. Damit bist du welt­weit bei Dieb­stahl, Van­da­lis­mus und Unfall­schä­den an dei­nem Bike geschützt.
Tipp: Fotos von dei­nem Fahr­rad anfer­ti­gen, damit du im Fall der Fäl­le der Ver­si­che­rung bewei­sen kannst, dass du tat­säch­lich ein Renn­rad für 3.000 € hattest.

Glas­ver­si­che­rung
Leis­tun­gen bei Bruch­schä­den an Glas und Kunst­stoff in und am Gebäu­de: Fens­ter und Türen, Win­ter­gär­ten, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Vitri­nen, Aqua­ri­en, Koch­fel­der usw.

Haft­pflicht: Bin ich über mei­ne Eltern versichert?

Gene­rell soll­te man eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, sobald man ein eige­nes Ein­kom­men hat. In Deutsch­land besteht kei­ne Pflicht, eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, aber es ist rat­sam, da man sonst im Scha­dens­fall aus eige­ner Tasche zah­len müsste.

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe für Allein­er­zie­hen­de (ver­si­chert ist ein Erwach­se­ner + Kind), Sin­gles (ver­si­chert ist ein Erwach­se­ner), Paa­re (ver­si­chert sind zwei Erwach­se­ne) sowie Fami­li­en (ver­si­chert sind zwei Erwach­se­ne + Kin­der) an.

Je nach Tarif sind Kin­der bis 25 Jah­re mit­ver­si­chert, oft­mals auch dar­über hin­aus sofern sie noch in Aus­bil­dung und/oder unver­hei­ra­tet sind. Manch­mal spielt der Wohn­sitz der Kin­der eine Rol­le. Bei man­chen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Kin­der unab­hän­gig von ihrem Wohn­sitz mitversichert.

Dar­über hin­aus gibt es auch Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fe, bei denen alle im Haus­halt leben­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen (Kin­der, Eltern, Groß­el­tern…) mit­ver­si­chert sind.