Die Altersrückstellungen für Zahnzusatzversicherungen teilt sich in zwei Modelle der Beitragskalkulation. Tarife, die Alterungsrückstellungen bilden und Tarife die auf Altersrückstellung verzichten.
Ohne Alterungsrückstellungen
Hier wird zu Vertragsbeginn der Beitrag Ihrem Alter zugeordnet. Bei jungen Menschen fallen meist keine hohen Zahnrechnungen an, dadurch sind die Beiträge günstig. Im zunehmenden Alter, steigt meist auch die Anfälligkeit Ihre Zähne. Um diese steigenden Kosten aufzufangen, steigt der Versicherungsbeitrag Ihrem Alter entsprechend, z.B. alle 5 Jahre oder jährlich an.
Mit Alterungsrückstellungen
Bei dieser Art der Kalkulation wird ein Teil der Beiträge für später steigende Kosten aufgehoben. Eine Beitragssteigerung ist somit nicht nötig und die Tarifkosten bleiben für Sie konstant. Zu Vertragsbeginn sind diese Tarife etwas teurer aber auf lange Sicht betrachtet meist kostengünstiger.