Der Versicherungsfuzzi

Amal­gam

Bei Amal­gam han­delt es sich um eine Queck­sil­ber­le­gie­rung, die als Fül­lung von Zahn­schä­den benutzt wird. Heut­zu­ta­ge besteht eine Amal­gam­fül­lung aus 50 % Queck­sil­ber und einer Fei­lungs­mi­schung, die sich aus min­des­tens 40 % Sil­ber, maxi­mal 32 % Zinn, maxi­mal 30 % Kup­fer, maxi­mal 5 % Indi­um, maxi­mal 3 % Queck­sil­ber und maxi­mal 2 % Zink zusam­men­setzt. Aus ästhe­ti­schen Grün­den wird die­se jedoch nur noch bei den nicht sicht­ba­ren Backen­zäh­nen ver­wen­det. Die Kos­ten einer Amal­gam­fül­lung über­nimmt die Kran­ken­kas­se zu 100 %. Amal­gam ist beson­ders halt­bar und preis­güns­tig im Gegen­satz zu ande­ren Füll­kunst­stof­fen. Da Amal­gam immer wie­der unter Ver­dacht gerät, gesund­heit­li­che Pro­ble­me aus­zu­lö­sen oder zu ver­stär­ken, darf es weder bei Schwan­ge­ren noch bei Nie­ren­kran­ken ange­wen­det wer­den. Auch bei Kin­dern soll es nur in Aus­nah­me­fäl­len als Füll­ma­te­ri­al ein­ge­setzt werden.

Die mobile Version verlassen