Der Versicherungsfuzzi

Anker­zahn

Anker­zahn wird ein gesun­der eige­ner Zahn genannt, an dem fest­sit­zen­der oder her­aus­nehm­ba­rer Zahn­ersatz befes­tigt wird. An den Anker­zäh­nen kön­nen so Brü­cken oder Pro­the­sen ver­an­kert wer­den. Da Anker­zäh­ne mehr belas­tet wer­den, weil sie auch Kau­drü­cke der feh­len­den Zäh­nen auf­neh­men müs­sen, sind nicht alle Zäh­ne als Anker­zahn geeig­net. Die Unter­kie­fer­front sowie die Weis­heits­zäh­ne oder die Ober­kie­fer Prä­mo­la­ren eige­nen sich bei­spiels­wei­se wenig als Ankerzähne.

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