Der Versicherungsfuzzi

Auf­bau­fül­lung

Eine Auf­bau­fül­lung wird dann not­wen­dig, wenn der sicht­ba­re Teil eines Zah­nes (Zahn­kro­ne) teil­wei­se gebro­chen oder aus­ge­höhlt ist. Gibt die Auf­bau­fül­lung der Kro­ne eine bes­se­re Sta­bi­li­sie­rung auf dem beschlif­fe­nen Zahn­stumpf, so hat sie gleich­zei­tig eine Mate­ri­al­er­spar­nis zur Fol­ge. Zum Ein­satz kommt die Auf­bau­fül­lung dann, wenn die ver­blie­be­ne Zahn­sub­stanz das Anbrin­gen einer Kro­ne, Teil­kro­ne oder Brü­cke ver­hin­dern wür­de. Es han­delt sich bei der Auf­bau­fül­lung also meist um einen Stumpf­auf­bau. Feh­len­de, weg­ge­bro­che­ne Zahn­tei­le kön­nen so gleich­falls wie­der auf­ge­baut wer­den. Der Auf­bau geschieht starr als gegos­se­ner Auf­bau oder Stift­auf­bau. Plas­ti­scher Auf­bau wird durch Gla­si­o­no­m­er­ze­men­te oder Kunst­stoff­kom­po­nen­ten erreicht. Außer­dem dient die Auf­bau­fül­lung dazu, das Zahn­bein (Den­tin) durch Ver­sie­ge­lung zu schützen.

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