Die Abkürzung BEL steht für Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen. Hier sind die zulässigen Höchstpreise festgesetzt, weshalb es als Basis für die Abrechnung mit den gesetzlich versicherten Patienten gilt. Die Höchstpreise wurden zwischen den kassenzahnärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer und den Krankenkassen vereinbart und sind deshalb für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Neben dem BEL gibt es noch die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, kurz BEB, die vom Verband deutscher Zahntechniker-Innungen herausgegeben wird. Hier sind alle denkbaren Labor Leistungen aufgelistet und mit kalkulatorischen Zeitwerten versehen. Im Bereich der privatzahnärztlichen Behandlung steht es dem zahntechnischen Labor frei, die Leistungen auf der Grundlage der BEB zu berechnen.