Die Abkürzung BEMA bezeichnet den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Hier sind die zulässigen Gebühren aufgeführt. Er dient als Grundlage für die Abrechnung der Zahnärzte mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Leistungen an Privatpatienten hingegen werden nicht auf Grundlage des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen abgerechnet, sondern richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).