Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie bestimmt die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen und ist Grundlage für die Abrechnung von zahnärztlichen Behandlungen sowohl bei Selbstzahlern als auch Privatpatienten. Für gesetzlich Krankenversicherten, gelten die Bestimmungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs, welcher BEMA genannt wird.