Vor einer Behandlung wie z. B. einer Zahnersatzbehandlung erstellt der Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan (HKP). Er dient zur Vorlage bei der jeweiligen Krankenkasse, deren Aufgabe es dann ist, die Notwendigkeit der angeratenen Behandlung zu überprüfen. Erst, wenn die gesetzliche Krankenversicherung den HKP genehmigt hat, darf mit der Behandlung begonnen werden. Privatversicherte Patienten müssen nicht zwingend einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Versicherung einreichen, in diesem Fall ist es abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Dennoch empfiehlt es sich auch für Privatversicherte einen HKP vor Behandlungsbeginn einzureichen, um zu wissen, wie hoch der Eigenanteil ist.