Der Versicherungsfuzzi

Inter­den­tal­raum

Der medi­zi­ni­sche Aus­druck Inter­den­tal­raum stammt aus dem Latei­ni­schen und bedeu­tet so viel wie Zahn­zwi­schen­raum. Ein wei­te­res Syn­onym für Zahn­zwi­schen­raum ist auch Appro­xi­mal­raum. Zwi­schen zwei neben­ein­an­der ste­hen­den Zäh­nen befin­det sich jeweils ein so genann­ter Inter­den­tal­raum. In der Regel ist die­ser Inter­den­tal­raum von der Zahn­fleisch­pa­pil­le aus­ge­füllt. Je nach­dem, wie nah zwei Zäh­ne neben­ein­an­der ste­hen, fällt der Inter­den­tal­raum unter­schied­lich groß aus. Manch­mal ist die­ser Zwi­schen­raum so eng, dass rich­ti­ges Put­zen nahe­zu unmög­lich wird. Aus die­sem Grund emp­fiehlt sich die Ver­wen­dung von Inter­den­tal­bürs­ten, die die­sen emp­find­li­chen Bereich rei­ni­gen und so die Zäh­ne vor so genann­ter Inter­den­tal­ka­ri­es schützen.

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