Der Versicherungsfuzzi

Intra­oral

Der Begriff intra­oral bedeu­tet ‚im Mund‘, bzw. ‚in der Mund­höh­le‘ und bezeich­net in der Zahn­me­di­zin den Ort, an dem sich eine Erkran­kung befin­det oder eine Behand­lung durch­zu­füh­ren ist. Es han­delt sich hier um ein zusam­men­ge­setz­tes Adjek­tiv, das aus der latei­ni­schen Vor­sil­be ‚intra‘ = inner­halb und dem Wort ‚oral‘ besteht, wel­ches eben­falls latei­ni­schen Ursprungs ist und soviel bedeu­tet wie ‚mit dem Mund‘ oder ‚zum Mund gehörig‘.

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