Bei der Kie­fer­or­tho­pä­die han­delt es sich um ein zahn­me­di­zi­ni­sches Teil­ge­biet, das für Vor­beu­gung, Erken­nung und Behand­lung von Kie­fer- und Zahn­fehl­stel­lun­gen zustän­dig ist. Hier steht nicht nur das Aus­se­hen des Gebis­ses im Vor­der­grund, viel­mehr geht es auch um den Erhalt bzw. die Wie­der­her­stel­lung der gesun­den Kau- und Biss­funk­ti­on. Nor­ma­ler­wei­se wird mit einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung noch im Kin­des­al­ter nach dem Zahn­wech­sel begon­nen. Üblich sind zwei Arten von Zahn­span­gen: die lose, die häu­fig nur nachts getra­gen wer­den muss und tags­über ent­fernt wer­den kann sowie die fes­te Zahn­span­ge, die direkt an den Zäh­nen ver­an­kert wird und über einen bestimm­ten Zeit­raum dau­er­haft getra­gen wird. Ein dau­er­haf­ter Behand­lungs­er­folg in der Kie­fer­or­tho­pä­die erfor­dert auch stets den Ein­satz des Pati­en­ten, da durch man­geln­de Mit­ar­beit sei­ner­seits oft­mals die gewünsch­te Kor­rek­tur der Zahn­stel­lung nicht oder nur zeit­wei­se erreicht wer­den kann. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit kie­fer­or­tho­pä­di­schen Leis­tun­gen schützt hier vor hohen Kosten.