Der Versicherungsfuzzi

Kon­sil­li­um

Mit Kon­si­li­um bezeich­net man den Fall, dass ein behan­deln­der Arzt sich mit min­des­tens einem ande­ren Arzt berät oder meh­re­re Ärz­te gemein­sam einen Pati­en­ten behan­deln. Nor­ma­ler­wei­se kommt es nur in beson­ders schwe­ren oder unkla­ren Fäl­len zu einer sol­chen Art der Behand­lung. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die am Kon­si­li­um teil­neh­men­den Ärz­te unter­schied­lich spe­zia­li­siert sind oder aus der sel­ben Fach­rich­tung stammen.

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