Siehe auch Heil- und Kostenplan. Dieser wird vom Zahnarzt vor Beginn einer Behandlung für Zahnersatz erstellt. Er weist auf, welche Behandlungen durchgeführt werden müssen und welche Kosten dafür anfallen. Aufgrund dieses Kostenplanes entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung wie hoch die Zuzahlung für den Patienten ausfallen wird.