Hat man eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, so haben diese meist eine bestimmte Leistungsstaffelung (auch Zahnstaffel genannt). D. h. die Summe, die von der Zusatzversicherung pro Jahr zu den Zahnbehandlungen des Patienten zugezahlt wird, ist begrenzt. Hat man in einem Jahr eventuell keine Zahnbehandlung, so verfällt dieser jährlich Betrag bei manchen Versicherungen und im neuen Jahr hat man wieder den neuen Betrag zur Verfügung. Bei anderen Versicherern wiederum wird der Betrag mit in das nächste Jahr genommen und auf den neuen jährlichen Zuschuss addiert.