Der Versicherungsfuzzi

Pro­the­se

In der Zahn­me­di­zin wird dadurch ein her­aus­nehm­ba­rer Zahn­ersatz bezeich­net. Man unter­schei­det zwi­schen Voll-/To­tal­pro­the­se und Teil­pro­the­se. Bei einer Teil­pro­the­se sind noch eige­ne Zäh­ne im Kie­fer vor­han­den, die auch als Stütz­ele­men­te ver­wen­det wer­den können(siehe z.B. Modell­guss­pro­the­se). Sind im Kie­fer kei­ne eige­nen Zäh­ne mehr vor­han­den, so ist eine Voll-/To­tal­pro­the­se nötig.

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