Schließt man eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab, so hat man im Nor­mal­fall anfangs immer eine gewis­se War­te­zeit. Das bedeu­tet, dass nach Abschluss der Zahn­ver­si­che­rung erst eine gewis­se Zeit ver­strei­chen muss, bis eine vom Zahn­arzt durch­ge­führ­te Behand­lung von der Zusatz­ver­si­che­rung über­nom­men, also der ver­ein­bar­te Betrag bezahlt wird. Die­se Behand­lung darf erst nach die­ser War­te­zeit vom Zahn­arzt ange­ra­ten und durch­ge­führt wer­den. Zahn Tari­fe ohne War­te­zeit leis­ten sofort.