Schließt man eine Zahnzusatzversicherung ab, so hat man im Normalfall anfangs immer eine gewisse Wartezeit. Das bedeutet, dass nach Abschluss der Zahnversicherung erst eine gewisse Zeit verstreichen muss, bis eine vom Zahnarzt durchgeführte Behandlung von der Zusatzversicherung übernommen, also der vereinbarte Betrag bezahlt wird. Diese Behandlung darf erst nach dieser Wartezeit vom Zahnarzt angeraten und durchgeführt werden. Zahn Tarife ohne Wartezeit leisten sofort.