Dank der Mehrkostenregelung, haben mittlerweile auch gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Behandlung in Aspruch zu nehmen, die aufwändigere und somit auch kostspieligere Leistungen als die vom Gesetzgeber für ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erklärte Grundversorgung umfasst. Hierzu treffen Zahnarzt und Patient eine Mehrkostenvereinbarung, in der der gesetzlich Versicherte zustimmt, für den finanziellen Mehraufwand selbst aufzukommen. Diese Mehrkosten sind in der Mehrkostenregelung durch den Gesetzgeber festgelegt. Da der Zahnarzt vor jeder Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse des Patienten einreichen muss, kann es im Einzelfall sein, dass durch den speziellen Behandlungsbedarf zusätzliche Leistunen übernommen werden. Grundsätzlich jedoch besagt die Mehrkostenregelung, dass der Patient die Kosten für Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen selbst tragen muss. In diesem Fall kann eine private Zahnzusatzversicherung helfen, die Mehrkosten zu minimieren.