Der Selbstbeteiligungs-Schutz für gemietete Wohnmobile oder Pkw (CDW) ist eine Option, die bei der Miete von Fahrzeugen angeboten wird. Diese Option bietet Schutz vor den Kosten, die im Falle von Schäden am gemieteten Fahrzeug entstehen.
Wenn Sie ein Wohnmobil oder ein Auto mieten, müssen Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung akzeptieren, die im Falle von Schäden am Fahrzeug zu tragen ist. Diese Selbstbeteiligung kann erheblich sein und im Falle von Unfällen oder Vandalismus schnell gerne bis zu 5.000 € betragen.
Der CDW-Schutz (“Collision Damage Waiver”) bietet jedoch eine Art Versicherung für diese Selbstbeteiligung. Wenn Sie einen CDW-Schutz abschließen, wird im Falle von Schäden am gemieteten Fahrzeug die Selbstbeteiligung übernommen und somit quasi ein Haftungsausschluss bei Kollisionsschäden vereinbart. Das bedeutet, dass Sie keine hohen Kosten tragen müssen, wenn das Fahrzeug beschädigt wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der CDW-Schutz keinen vollständigen Schutz bietet. Es gibt immer noch einige Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden, wie zum Beispiel Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder betrunkenes Fahren verursacht werden. Es ist daher wichtig, sorgfältig zu lesen, was von der Versicherung abgedeckt wird, bevor Sie einen CDW-Schutz abschließen.
In den meisten Fällen ist der CDW-Schutz jedoch eine sinnvolle Option, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug in einem Land mieten, in dem die Selbstbeteiligung besonders hoch ist. Es gibt auch Fälle, in denen der CDW-Schutz von der Mietwagenfirma verlangt wird, bevor das Fahrzeug überhaupt ausgeliehen wird.
Wenn Sie sich für den CDW-Schutz entscheiden, ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen sorgfältig lesen und verstehen. Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, was von der Versicherung abgedeckt wird und was nicht, damit Sie im Falle von Schäden am Fahrzeug gut vorbereitet sind.
Eine gute CDW-Versicherung beinhaltet folgende Leistungen
- Übernahme der Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Unfall im öffentlichen Straßenverkehr sowie nach Vandalismus oder Beschädigung durch versuchten Diebstahl in vereinbarter Höhe
- Übernahme notwendiger Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugs nach einem Unfallschaden.
- Absicherung weltweit
- Übernahme von Wiederherstellungskosten nach Beschädigung an Unterboden, Reifen, Scheiben, Außenspiegel oder Dach durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr.