Die Arzneimittelversicherung gehört wie z. B. auch die Zahnzusatzversicherung zu den Gesundheitszusatzversicherungen welche die Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung ergänzen. Versicherungsschutz besteht hier bei Krankheiten und Unfällen. Im Versicherungsfall werden die Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel im Rahmen ambulanter Heilbehandlung ersetzt sowie weitere Serviceleistungen (z. B. Beratungsservice zu allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arzneimitteln, Diagnose- & Behandlungsmethoden, Heil- & Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen & Schutzimpfungen, Vermittlung von Behandlern, Kliniken und Spezialisten, ärztliche Zweitmeinung etc.) erbracht. Als Versicherungsfall gilt oftmals auch die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung.
In der Regel nicht ersetzt werden:
- Mittel, die ausschließlich zum Zweck der Empfängnisverhütung verordnet werden (z. B. Ovulationshemmer)
- Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion sowie Präparate zur Steigerung der sexuellen Potenz
- Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulierung des Körpergewichts
- Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses
- Präparate zur Raucherentwöhnung
- Präparate, die bei Anti-Aging-Behandlung, Lifestyle-Behandlung bzw. kosmetischer Behandlung (z. B. Faltenglättung) eingesetzt werden
- Vitaminpräparate außer Vitaminmonopräparaten zur gezielten Behandlung von Vitaminmangelerkrankungen
- Stärkungsmittel
- Kosmetische Mittel, Pflege- und Desinfektionsmittel, Badezusätze