Der Versicherungsfuzzi

Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung die Unter­neh­men abschlie­ßen kön­nen, um sich im Fal­le einer vor­über­ge­hen­den oder dau­er­haf­ten Schlie­ßung des Betriebs abzu­si­chern. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Natur­ka­ta­stro­phen, behörd­li­che Anord­nun­gen oder den Aus­fall von Maschi­nen ver­ur­sacht werden.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung kommt für die ent­stan­de­nen Schä­den und Ver­lus­te auf, die durch die Schlie­ßung des Betriebs ent­stan­den sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se ent­gan­ge­ne Gewin­ne, Miet­kos­ten oder Fix­kos­ten. Auch die Kos­ten für die Wie­der­in­be­trieb­nah­me des Betriebs wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist beson­ders für Unter­neh­men wich­tig, die auf bestimm­te Bedin­gun­gen oder Ereig­nis­se ange­wie­sen sind, um ihren Betrieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Gas­tro­no­mie­be­trie­be, die auf das Wet­ter oder die Sai­son ange­wie­sen sind, oder Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te, die von der Zugäng­lich­keit ihres Stand­orts abhän­gig sind.

Um eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, ist es wich­tig, dass das Unter­neh­men eine detail­lier­te Risi­ko­ana­ly­se durch­führt und die pas­sen­de Ver­si­che­rung aus­wählt. Auch die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te sorg­fäl­tig fest­ge­legt wer­den, um im Scha­dens­fall aus­rei­chend abge­si­chert zu sein.

In jedem Fall lohnt es sich, eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um im Fal­le einer Schlie­ßung des Betriebs finan­zi­ell abge­si­chert zu sein. Sie bie­tet Unter­neh­men die Mög­lich­keit, sich auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ein­zu­stel­len und den Betrieb schnell wie­der aufzunehmen.

Für Unter­neh­men, die Pro­duk­te her­stel­len, ver­ar­bei­ten oder ver­kau­fen, ist das Risi­ko einer Betriebs­schlie­ßung exis­ten­zi­ell. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt dich finan­zi­ell wenn z. B. Krank­heits­er­re­ger den Betrieb befal­len und die Behör­den des­halb eine Schlie­ßung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz anordnen.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung schützt dein Geschäft/Betrieb für den Fall, dass bestimm­te Krankheiten/Krankheitserreger in dei­nem Geschäft/Betrieb auftret­ten. Der Ver­trag soll­te so auf­ge­baut sein, dass der Leis­tungs­fall auf das Vor­kom­men von defi­nier­ten Krankenheiten/Krankheitserregern basiert. Dies­te Lis­te soll­te immer wie­der aktua­li­siert werden.

Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist eine behörd­li­che Ein­zel­an­ord­nung (z. B. eine Ver­fü­gung oder Ent­schei­dung) wel­che die zustän­di­ge Behör­de für den Ein­zel­fall trifft. Ein­zel­an­ord­nun­gen müs­sen auf Grund­la­ge des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes getrof­fen wer­den. Es besteht also somit kein Ver­si­che­rungs­schutz für behörd­li­che Maß­nah­men, wenn es sich dabei um All­ge­mein­ver­fü­gun­gen und Rechts­ver­ord­nun­gen handelt.

Wel­che Leis­tun­gen wer­den im ver­ein­bar­ten Umfang erbracht?

Gut zu wis­sen!
Schä­den als Fol­ge einer Epi­de­mie oder einer Pan­de­mie ausgeschlossen.

Für wen ist eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung beson­ders sinnvoll?

Die mobile Version verlassen