Der Versicherungsfuzzi

Droh­nen­ver­si­che­rung

Die Droh­nen­ver­si­che­rung – genau­er gesagt die Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Pflicht­ver­si­che­rung für pri­vat und gewerb­lich genut­ze Droh­nen und somit ver­gleich­bar mit der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Auto­ver­si­che­rung.

Auf dem Markt fin­det man zwar spe­zi­el­le Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen jedoch, sind die­se oft­mals gar nicht not­wen­dig, da bei eini­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten pri­vat genut­ze Droh­nen über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind. Wird die Droh­ne gewerb­lich ein­ge­setzt, wird eine spe­zi­el­le Droh­nen-Ver­si­che­rung jedoch unumgänglich.

Wich­tig
Das Ein­hal­ten aller gesetz­li­chen Rege­lun­gen und Vor­schrif­ten soll­te beim Füh­ren einer Droh­ne selbst­ver­ständ­lich sein. Bei Schä­den durch vor­sätz­li­che Hand­lung oder durch Miss­ach­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben, greift die Ver­si­che­rung daher nicht oder mög­li­cher­wei­se nur eigeschränkt.

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