Der Versicherungsfuzzi

Glas­ver­si­che­rung

Eine Glas­ver­si­che­rung ist eine Son­der­form der Haus­rat­ver­si­che­rung, die Schä­den am Fens­ter­glas und an Glas­tü­ren abdeckt. Sie ist beson­ders sinn­voll für Häu­ser mit vie­len Fens­tern und Glas­tü­ren, da die­se beson­ders anfäl­lig für Schä­den sind.

Es gibt ver­schie­de­ne Grün­de, wes­halb Fens­ter­glas beschä­digt wer­den kann. Ein häu­fi­ger Grund ist der Ein­schlag von Stei­nen oder Ästen wäh­rend eines Unwet­ters. Auch Van­da­lis­mus und Ein­brü­che kön­nen zu Schä­den am Fens­ter­glas füh­ren. In all die­sen Fäl­len über­nimmt die Glas­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Aus­tausch des beschä­dig­ten Glases.

Es lohnt sich, eine Glas­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, wenn man in einer Gegend wohnt, in der häu­fig Unwet­ter oder Van­da­lis­mus vor­kom­men. Auch wenn man ein Haus mit vie­len Fens­tern und Glas­tü­ren hat, ist eine Glas­ver­si­che­rung sinn­voll sein, da die Repa­ra­tur­kos­ten für vie­le Fens­ter schnell sehr hoch wer­den können.

Ver­si­chert ist die Gebäu­de- (z. B. Fens­ter und Glas­tü­ren) und Mobi­li­ar­ver­gla­sung (z. B. Glas­vi­tri­nen und Spie­gel) dei­ner Woh­nung bzw. dei­nes Ein­fa­mi­li­en­hau­ses gegen Schä­den durch Zer­bre­chen ein­schließ­lich der Kos­ten für eine erfor­der­li­che Notverglasung.

Mit­ver­si­chert sind i. d. R.:

Wich­tig bei Glas­ver­si­che­rung ist zu beach­ten, dass “gro­be Fahr­läs­sig­keit” mit­ver­si­chert ist. Dies gilt bedeu­tet im Schadensfall:

Scha­den­bei­spie­le

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