Golfen zählt sicherlich nicht zu den gefährlichsten Sportart. Dennoch gibt es in Großbritannien ein Unternehmen, dass sich ausschließlich auf die Versicherung von Golfern spezialisiert hat. Solch ein Vertrag zahlt wenn man selbst anstatt das Loch von einem Golfball getroffen wird – in Deutschland wäre das i. d. R. ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Bis hier nicht besondrs kurios. Jedoch zahlt die Versicherung auch im Fall von besonderem Glück: Wer ein „Hole-in-one“ schafft und – wie in Golferkreisen üblich – eine Klubrunde ausgeben muss, tut dies auf Kosten der Versicherung. Ob es hier schonmal einen Leistungsfall gab ist unbekannt.