Eine Jagd-Haftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die speziell für Jäger entwickelt wurde. Sie bietet Schutz für Schäden, die während der Jagd verursacht werden, zum Beispiel an Dritten oder deren Eigentum.
Eine Jagd-Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, da die Jagd eine Aktivität ist, die ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Schäden birgt. Während der Jagd können Schüsse abgegeben werden, die unbeabsichtigt Personen oder Sachschäden verursachen können. Auch die Verletzung von Wildtierschutzbestimmungen oder die Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken können zu Haftungsansprüchen führen.
Eine Jagd-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die während der Jagd oder im Zusammenhang mit der Jagd entstehen. Sie kann auch Schäden abdecken, die durch den Transport von Jagdwaffen oder ‑ausrüstung verursacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Jagd-Haftpflichtversicherung keine Unfallversicherung ist und keine Schäden abdeckt, die der Jäger selbst erleidet.
Jäger sollten sich unbedingt eine Jagd-Haftpflichtversicherung zulegen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Sie bietet Schutz für den Fall, dass Schäden an Dritte oder deren Eigentum verursacht werden, und kann dazu beitragen, dass der Jäger im Schadensfall nicht selbst haftbar gemacht wird.
Eine Jagd-Haftpflichtversicherung sollte Folgendes versichern:
- Durchführung/Veranstaltung von Jagden einschließlich der Bewirtung der Teilnehmer
- Teilnahme an Jagden
- Dienstherren von beschäftigten Personen im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
- fahrlässige Überschreitung des besonderen Waffengebrauchsrechts und des Notwehrrechts
- Halten, Führen und Abrichten von Jagdhunden
- fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Tieren die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
- fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Kaninchen, Tauben und dergleichen in eingezäunten Gebieten
- Personen-/Sachschäden durch in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern) von WIld oder Wildbret (Produkthaftung)
- Jagdhundewelpen
- Schäden aus dem Halten, Abrichten, AUsbilden oder Einsetzen von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd
- Schäden aus dem EInrichten, Besitz, Betrieb und Unterhalten von Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze, Fallen)
- Auslandsaufenthalte
Nicht versichert sind i. d. R. vorsätzlich verursachte Schäden, Eigenschäden sowie Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den mitversicherten Personen gehören.