Der Versicherungsfuzzi

Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Jäger ent­wi­ckelt wur­de. Sie bie­tet Schutz für Schä­den, die wäh­rend der Jagd ver­ur­sacht wer­den, zum Bei­spiel an Drit­ten oder deren Eigentum.

Eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, da die Jagd eine Akti­vi­tät ist, die ein erhöh­tes Risi­ko für Unfäl­le und Schä­den birgt. Wäh­rend der Jagd kön­nen Schüs­se abge­ge­ben wer­den, die unbe­ab­sich­tigt Per­so­nen oder Sach­schä­den ver­ur­sa­chen kön­nen. Auch die Ver­let­zung von Wild­tier­schutz­be­stim­mun­gen oder die Beein­träch­ti­gung von Nach­bar­grund­stü­cken kön­nen zu Haf­tungs­an­sprü­chen führen.

Eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den ab, die wäh­rend der Jagd oder im Zusam­men­hang mit der Jagd ent­ste­hen. Sie kann auch Schä­den abde­cken, die durch den Trans­port von Jagd­waf­fen oder ‑aus­rüs­tung ver­ur­sacht wer­den. Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Unfall­ver­si­che­rung ist und kei­ne Schä­den abdeckt, die der Jäger selbst erleidet.

Jäger soll­ten sich unbe­dingt eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zule­gen, um sich vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Sie bie­tet Schutz für den Fall, dass Schä­den an Drit­te oder deren Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den, und kann dazu bei­tra­gen, dass der Jäger im Scha­dens­fall nicht selbst haft­bar gemacht wird.

Eine Jagd-Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te Fol­gen­des versichern:

Nicht ver­si­chert sind i. d. R. vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Eigen­schä­den sowie Schmer­zens­geld­an­sprü­che von Ange­hö­ri­gen die mit Ihnen in häus­li­cher Gemein­schaft leben oder die zu den mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen gehören.

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