Der Versicherungsfuzzi

Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung (nicht zu ver­wech­seln mit der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung) ist eine Pflicht­ver­si­che­rung für jedes Kraft­fahr­zeug, das in Deutsch­land zuge­las­sen ist. Sie ist dafür ver­ant­wort­lich, dass Schä­den, die man als Fahr­zeug­hal­ter ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügt, finan­zi­ell abge­gol­ten wer­den. Das bedeu­tet, dass im Fal­le eines Unfalls, bei dem man selbst Schuld ist, die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Schä­den aufkommt.

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in vier Berei­che unter­teilt: die Per­so­nen- und Sach­schä­den, die Ver­mö­gens­schä­den, die Schä­den durch Unter­las­sun­gen und die Schä­den durch Überführungsfahrten.

Die Per­so­nen- und Sach­schä­den sind Schä­den, die man ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügt. Das kann zum Bei­spiel ein Scha­den am Fahr­zeug eines ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mers sein oder auch ein Scha­den an einer Haus­wand. Die Ver­mö­gens­schä­den sind Schä­den, die man ande­ren Per­so­nen oder deren Ver­mö­gen zufügt, ohne dass dabei ein Sach­scha­den ent­steht. Das kann zum Bei­spiel ein Scha­den an der beruf­li­chen Exis­tenz eines ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mers sein, wenn die­ser durch den Unfall sei­nen Job ver­liert. Die Schä­den durch Unter­las­sun­gen sind Schä­den, die man ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügt, indem man etwas unter­lässt. Das kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn man beim Ran­gie­ren ein ande­res Fahr­zeug beschä­digt, ohne dass man es bemerkt hat. Die Schä­den durch Über­füh­rungs­fahr­ten sind Schä­den, die man ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufügt, wäh­rend man das Fahr­zeug überführt.

Eine Kas­ko-Ver­si­che­rung ist hin­ge­gen frei­wil­lig. Für Young­timer und Old­ti­mer gibt es spe­zi­el­le Tarife.

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