Die private Krankenvollversicherung – auch “Private Krankenversicherung” genannt – kommt für alle Personen in Frage, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind in der Regel:
- Beamte, Richter und andere beihilfeberechtige Personen
- Selbständige und Freiberufler
- Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 EUR bzw. 5.550 EUR mtl.).
Für die private Krankenversicherung ist – wie bei den Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Personen – der Gesundheitszustand entscheidend ob ein Vertragsabschluss möglich ist. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag oder aber ein Leistungsausschluss vereinbart werden.
Alternativ zu einer Krankenvollversicherung besteht auch die Möglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und diesen Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen (Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, stationäre Krankenzusatzversicherung etc.) zu ergänzen.