Der Versicherungsfuzzi

Mon­ta­ge­ver­si­che­rung

Tech­ni­sche Anla­gen und Kon­struk­tio­nen wer­den immer kom­ple­xer und ihre Mon­ta­ge immer kom­pli­zier­ter. Egal ob als Auf­trag­ge­ber, Her­stel­ler oder Mon­ta­ge­fir­ma: Bei Mon­ta­ge­ar­bei­ten gehst du ein gro­ßes Risi­ko ein, denn Schä­den sind nicht immer zu ver­mei­den und meist sehr kost­spie­lig. Des­halb ist ein guter Schutz durch eine Mon­ta­ge­ver­si­che­rung wichtig.

Eine Mon­ta­ge­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die für Unter­neh­men oder Hand­wer­ker gedacht ist, die bei der Mon­ta­ge von Pro­duk­ten oder Anla­gen Schä­den ver­ur­sa­chen könn­ten. Die­se Art von Ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Ansprü­chen, die im Zusam­men­hang mit der Mon­ta­ge von Pro­duk­ten oder Anla­gen ent­ste­hen können.

Die Mon­ta­ge­ver­si­che­rung ist beson­ders für Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter wich­tig, die regel­mä­ßig bei der Mon­ta­ge von Pro­duk­ten oder Anla­gen tätig sind. Durch die Absi­che­rung vor mög­li­chen Schä­den kön­nen die­se Unter­neh­men ihre finan­zi­el­le Sicher­heit erhö­hen und sich gegen mög­li­che Kla­gen schützen.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Mon­ta­ge­ver­si­che­run­gen, die auf die Bedürf­nis­se der ver­schie­de­nen Unter­neh­men und Bran­chen abge­stimmt sind. Zum Bei­spiel gibt es Ver­si­che­run­gen für Hand­wer­ker, die bei der Mon­ta­ge von Elek­tro­an­la­gen tätig sind, sowie für Unter­neh­men, die bei der Mon­ta­ge von Maschi­nen oder Anla­gen Schä­den ver­ur­sa­chen könnten.

Die Mon­ta­ge­ver­si­che­rung ist eine sinn­vol­le Ergän­zung zu jeder Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie bie­tet Schutz vor Schä­den, die im Zusam­men­hang mit der Mon­ta­ge von Pro­duk­ten oder Anla­gen ent­ste­hen kön­nen und hilft dabei, das finan­zi­el­le Risi­ko für das Unter­neh­men zu minimieren.

Es ist wich­tig, dass Unter­neh­men und Hand­wer­ker, die regel­mä­ßig bei der Mon­ta­ge von Pro­duk­ten oder Anla­gen tätig sind, eine sol­che Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Auf die­se Wei­se kön­nen sie sich vor mög­li­chen Kla­gen schüt­zen und ihre finan­zi­el­le Sicher­heit erhö­hen. Vor allem in Zei­ten, in denen die Haf­tung von Hand­wer­kern und Dienst­leis­tern immer stär­ker in den Fokus rückt, ist eine Mon­ta­ge­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Absicherung.

Ein Scha­den­bei­spiel aus der Pra­xis
Bei der Mon­ta­ge einer neu­en För­der­stra­ße kommt es durch feh­ler­haf­te Pro­gram­mie­rung zu einem Brand­scha­den an den Trans­port­bän­dern. Scha­dens­sum­me: 80.000 €.

Was ist ver­si­chert?
Ver­si­chert soll­ten Neu-/De-/Re­mon­ta­gen sowie Umbau­ten von neu­en oder gebrauch­ten Mon­ta­ge­ob­jek­ten sein. Mon­ta­ge­ob­jek­te kön­nen Kon­struk­tio­nen (z. B. Hal­len, Silos, Brü­cken) aber auch Maschi­nen, Gerä­te und Anla­gen (z. B. Kran­an­la­gen, Indus­trie­öfen, Fer­ti­gungs­stra­ßen, Pres­sen, Werk­zeug-/Ar­beits­ma­schi­nen) sein. Eben­falls ver­si­chert soll­ten alle Lieferungen/Leistungen für die Errich­tung des jewei­li­gen Mon­ta­ge­ob­jekts – vom Abla­den am Mon­ta­ge­platz bis zur Abnah­me durch den Auf­trag­ge­ber inkl. Pro­be­be­trieb – sein. Dar­über hin­aus soll­ten die Inter­es­sen aller Unter­neh­mer, die an dem Ver­trag mit dem Bestel­ler betei­ligt sind, ein­schließ­lich der Sub­un­ter­neh­mer und auch das Inter­es­se des Bestel­lers mit­ver­si­chert sein.

Für wel­che Schä­den und Gefah­ren besteht Ver­si­che­rungs­schutz?
Der Ver­si­che­rungs­schutz soll­te bei unvor­her­ge­se­he­nen Sach­schä­den und Ver­lus­ten bestehen – ins­be­son­de­re durch:

  • Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Konstruktions‑, Mate­ri­al- und Montagefehler
  • Brand, Blitz­schlag, Explosion
  • Ein­bruch­dieb­stahl oder Diebstahl
  • Unge­wöhn­li­che Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se wie Sturm, Hagel und Frost
  • Erd­be­ben oder Überschwemmung

Was leis­tet die Mon­ta­ge­ver­si­che­rung im Schadensfall?

Ein schnel­ler und qua­li­fi­zier­ter Scha­den­ser­vice soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Bei Teil­schä­den soll­ten die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung der beschä­dig­ten Sache in den Zustand unmit­tel­bar vor Scha­dens­ein­tritt ersetzt wer­den und bei einem Total­scha­den soll­te der Zeit­wert ersetzt werden.

Was soll­te inklu­si­ve sein?

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