Grundsätzlich ist man in Deutschland pflegepflichtversichert. Doch diese Absicherung ist lediglich eine Basisabsicherung. Wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht sein komplettes Vermögen aufbrauchen und auch nicht auf die Standard-Behandlung angewiesen sein möchte, sollte sich mit der Privaten Pflegezusatzversicheurng beschäftigen.
Zum Pflegefall kann jeder werden – unabhängig vom Alter. Meist kommen zu den körperlichen auch noch finanzielle Einschränkungen dazu. Sorge deshalb rechtzeitig vor, damit du dir im Fall des Falles gute Pflege leisten kannst. Denn dadurch bewahrst du dir nicht zuletzt ein Stück Selbstbestimmtheit.
Auf dem Markt findet man Tarife welche einen festen Tagessatz bezahlen sowie auch zweckgebundene Leistungen. Diese sind immer vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Daher empfiehlt sich eine Kombination von mehreren Tarifen. Je nach Tarif gibt es sogar 60 € staatliche Förderung pro Jahr.
Warum wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) eingeführt?
Sie wurde 1995 eingeführt um das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit abzufangen. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, bietet die Pflegepflichtversicherung Sach- bzw. Finanzleistungen. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch gesetzlich pflegepflichtversichert.
Wann greift die gesetzliche Pflegepflichtversicherung?
Wenn eine Pflegebedürftigkeit (d. h. wenn die betroffene Person ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen kann) für voraussichtlich mind. 6 Monate eintritt. Wer nach einem Unfall nur kurzzeitig auf Unterstützung angewiesen ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen. Hier greift i. d. R. die private Unfallversicherung. Auch von den Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung gibt es – je nach Schadensfall – unterstützende Leistungen.
Leistungen müssen über die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung beantragt werden, decken die Pflegekosten häufig jedoch nicht vollständig ab. Im bundesweiten Durchschnitt musste ein Pflegebedürftiger 2019 für eine vollstationäre Pflege 1.928 € zuzahlen. Je nach Bundesland lag der Schnitt zwischen 1.346 und 2.406 €. Es ist daher sehr empfehlenswert eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung?
Laut Bundesgesundheitsministerium gab es 2018 in Deutschland rund 3,9 Mio. pflegebedürftige Personen. Prognosen zufolge wird bis 2050 die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf 5,9 Mio. steigen.
Einen Leistungsanspruch haben Versicherte, die mind. 6 Monate oder dauerhaft im Alltag eingeschränkt sind. Eine Prüfung und Einstufung in einen s. g. Pflegegrad findet statt, nachdem Leistungen beantragt wurden. Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige gestaffelte Sach- und/oder Finanzleistungen. Ziel ist es hierbei, den Betroffenen möglichst lange ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Welche Pflegestufen bzw. Pflegegrade gibt es?
Pflegegrad | Beeinträchtigung |
1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeitmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Bei Pflegebedürftigkeit wird beurteilt, wie stark die Einschränkungen sind, den Alltag zu bewältigen. Dazu werden folgende Kriterien herangezogen:
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Verhaltensweisen und psychische Probleme wie Ängste oder aggressives Verhalten
- Gestaltung des Alltags
- Bewältigung der krankheits- und therapiebedingten Anforderungen bzw. Belastungen
- Fähigkeit, Medikamente einzunehmen
Was zahlt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung?
Übernommen werden – abhängig vom Pflegegrad und im Rahmen von Höchstgrenzen – Kosten für ambulante Pflege zu Hause oder stationäre Pflege im Pflegeheim. Bei häuslicher Pflege gibt es bei Pflege (z. B. durch Angehörige) Pflegegeld oder der ambulante Pflegedienst wird als Pflegesachleistung bezahlt. Sachleistungen wie Pflegegeld und Leistungen für den Pflegedienst sind kombinierbar.
Bei ambulanter Pflege können bis 125 € zusätzlich für zweckgebundene Leistungen (z. B. Begleitung bei Spaziergängen oder Unterstützung beim Wäschewaschen) beantragt werden.
Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z. B. Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder technische Hilfsmittel wie Notruf oder Pflegebett) wird ebenfalls bezuschusst. Auch die fianzielle Beteiligung an Umbaumaßnahmen (z. B. Umbau der Dusche) ist möglich.
Eine private Pflegeversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn man aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann zuhause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus sein.
Die private Pflegeversicherung wird von Versicherungsunternehmen angeboten und hat den Vorteil, dass sie individuell an die Bedürfnisse angepasst werden kann. So gibt es beispielsweise Tarife, die nur für die häusliche Pflege ausgelegt sind oder auch solche, die auch die Kosten für einen Pflegeplatz im Heim übernehmen.