Ob Son­ne, Was­ser, Wind oder Bio­gas. Die neu­en Tech­no­lo­gien bie­ten vie­le Mög­lich­kei­ten. Doch sie ber­gen auch Gefah­ren­quel­len: Die sen­si­ble Tech­nik und wid­ri­ge Ein­satz­be­din­gun­gen. Da kann mal etwas zu Scha­den kom­men. Und das kann teu­er wer­den. Der weit­rei­chen­de Schutz einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung für erneu­er­ba­re Ener­gien sichert neben der Beschä­di­gung und Zer­stö­rung der Anla­ge auch die Risi­ken der Betriebs­un­ter­bre­chung ab.

Die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Eigen­tü­mer von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen. Sie bie­tet Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, die durch Schä­den an der Anla­ge ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Schä­den durch Unwet­ter, Brand, Van­da­lis­mus oder Diebstahl.

Wer eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge besitzt, soll­te daher unbe­dingt über­le­gen, ob eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung sinn­voll ist. Die Kos­ten für eine sol­che Ver­si­che­rung sind meist gering und bie­ten im Scha­dens­fall einen wich­ti­gen finan­zi­el­len Rückhalt.

Ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um bei der Wahl einer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung ist der Scha­dens­um­fang. Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten nur Schutz für Schä­den an der Anla­ge selbst, wäh­rend ande­re auch Schä­den am Gebäu­de oder an ande­ren Ein­rich­tun­gen abde­cken. Auch die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te beach­tet werden.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Mög­lich­keit, die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung auf den Betrieb der Anla­ge aus­zu­deh­nen. Die­se Opti­on ist ins­be­son­de­re für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen sinn­voll, die in Miet­ob­jek­ten betrie­ben wer­den. Hier kann es schnell zu Schä­den kom­men, die auf den Betrieb der Anla­ge zurück­zu­füh­ren sind, wie zum Bei­spiel Über­hit­zung oder Kurzschlüsse.

Ins­ge­samt lohnt sich die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung für jeden Eigen­tü­mer einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei Schä­den und gibt Sicher­heit im Fal­le eines Scha­dens­fal­les. Vor dem Abschluss einer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung soll­te man jedoch genau ver­glei­chen und sich über die Leis­tun­gen infor­mie­ren, um die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu finden.

Ver­si­cher­bar sind bei solch einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung fol­gen­de Anlagen:

Ach­te dar­auf, dass der Ver­si­che­rungs­schutz fol­gen­de Gefahren/Schäden abdeckt:

  • Bedie­nungs­feh­ler, Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Konstruktions‑, Mate­ri­al- oder Ausführungsfehler
  • Kurz­schluss, Über­strom oder Überspannung
  • Ver­sa­gen von Mess‑,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Brand, Blitz­schlag oder Explosion
  • Schwe­len, Glim­men oder Sengen
  • Was­ser oder Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Frost, Eis­gang, Überschwemmung
  • Abhan­den­kom­men ver­si­cher­ter Sachen durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub.

Wert legen soll­test du auch auf fol­gen­de Leistungen:

  • schnel­ler und qua­li­fi­zier­ter Schadenservice
  • Bei Teil­scha­den: Ersatz der Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten (z. B. Lohn­kos­ten, Ersatz­teil- und Instandsetzungskosten)
  • Bei Total­scha­den: Ersatz der Anla­ge zum Zeitwert.
  • Beim Wie­der­auf­bau der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Ersatz des Neuwertes.
  • Ersatz des durch einen Scha­den ent­gan­ge­nen Stromeinspeiseerlöses
  • Trans­port­schutz: Ver­si­che­rungs­schutz wenn Bestand­tei­le der Anla­ge in die Werk­statt müs­sen, wäh­rend der Dau­er des Auf­ent­halts und dem Transport.
  • Aufräumungs‑, Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Ent­sor­gungs­kos­ten, Rück­bau­kos­ten, Luftfrachtkosten

Tipp:
Für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen kannst du – bei Vor­la­ge eines Ertrags­gut­ach­tens – optio­nal eine Min­der­ertrags­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Sie bie­tet Schutz, wenn der pro­gnos­ti­zier­te Jah­res­ener­gie­er­trag (z. B. infol­ge gerin­ge­rer Glo­bal­strah­lung oder man­gel­haf­te Kom­po­nen­ten) unter­schrit­ten wird.