Der Versicherungsfuzzi

Tage­geld­ver­si­che­rung

Eine Tage­geld- oder auch Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung, die zusätz­lich zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Sie bie­tet dir finan­zi­el­len Schutz indem Sie dir eine täg­li­che Ren­te, wenn du auf­grund einer Krank­heit oder eines Unfalls arbeits­un­fä­hig wirst auszahlt.

Die Höhe der täg­li­chen Ren­ten­zah­lung hängt von der Ver­si­che­rungs­sum­me ab, die bei Abschluss der Ver­si­che­rung ver­ein­bart wur­de. In der Regel wer­den Beträ­ge zwi­schen 20 und 80 Euro pro Tag ange­bo­ten. Es gibt auch Tari­fe bei wel­chen du die Höhe der Ren­te staf­feln kannst (z. B. ab dem 8. Krank­heits­tag 20 EUR und ab dem 16. Krank­heits­tag 50 EUR).

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ist beson­ders dann sinn­voll, wenn der Ver­si­cher­te auf das Gehalt ange­wie­sen ist und kei­ne ande­ren finan­zi­el­len Reser­ven hat, um eine län­ge­re Arbeits­un­fä­hig­keit zu über­brü­cken. Sie kann auch für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler inter­es­sant sein, die kei­nen Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung haben.

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung soll­te aber nicht als Ersatz für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gese­hen wer­den. Die­se Ver­si­che­rung zahlt im Gegen­satz zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung nicht nur wäh­rend der Arbeits­un­fä­hig­keit, son­dern auch dann, wenn der Ver­si­cher­te auf­grund einer Erkran­kung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, sei­nen Beruf auszuüben.

Der Abschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung soll­te gut über­legt wer­den und an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se ange­passt sein. Es emp­fiehlt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich von einem Ver­si­che­rungs­fach­mann bera­ten zu las­sen. Auch die Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rung soll­ten genau gele­sen und ver­stan­den wer­den, um im Scha­dens­fall kei­ne bösen Über­ra­schun­gen zu erleben.

Ins­ge­samt ist eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergän­zung zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, die finan­zi­el­le Sicher­heit im Fal­le einer län­ge­ren Arbeits­un­fä­hig­keit bie­tet. Sie ist beson­ders für Men­schen ohne ande­re finan­zi­el­le Reser­ven empfehlenswert.

Dar­über hin­aus gibt es noch das Kran­ken­haus­ta­ge­geld.

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