Vermögensschadenhaftpflicht, auch bekannt als Finanzhaftpflicht, ist eine Art von Versicherung, die Personen und Unternehmen vor finanziellen Verlusten schützt, die sie durch Schäden an fremden Vermögenswerten verursacht haben. Diese Versicherung ist insbesondere für Berufe wichtig, bei denen das Risiko von Schäden an Vermögenswerten erhöht ist, wie zum Beispiel für Architekten, Steuerberater oder IT-Berater.
Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz für Schäden, die durch Fehler, Verletzungen von Gesetzen oder Vorschriften, oder durch das Versäumnis, bestimmte Pflichten zu erfüllen, verursacht werden. Sie kommt auch zum Tragen, wenn ein Unternehmen oder eine Person Schäden verursacht, die sich auf die Finanzsituation einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens auswirken.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine wichtige Ergänzung zur allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Schäden an Personen und Sachleistungen abdeckt. Sie ist jedoch nicht für alle Berufe erforderlich und muss in der Regel separat abgeschlossen werden.
Kannst du deine Kunden mit einem falschen Rat finanziell schädigen? Wenn ja, sichere dich und deine Existenz mit der Vermögensschaden-Haftpflicht gegen mögliche Schadensersatzansprüche ab. Die Versicherung ist sinnvoll für alle Berufsgruppen, die beraten, prüfen, vollstrecken oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen (z. B. Unternehmensberater, Werbeagentur, Rechtsanwalt und Immobilienverwalter oder ‑makler).
Schadensbeispiele
Ein Steuerberater hat seiner Mandantin die fehlerhafte Auskunft gegeben, ihre Produkte müssten mit 7 % USt. versehen werden. Tatsächlich mussten sie aber mit 19 % versteuert werden. Nach einer Betriebsprüfung fordert das Finanzamt die Mandantin auf, 265.000 € Steuern nachzuzahlen. Trotz ihrer Erläuterung, sie hätte bei richtiger Kenntnis die Ware entsprechend ausgezeichnet, muss sie nachzahlen. Sie verlangt Schadensersatz vom Steuerberater.
Ein Immobilienverwalter rechnet für eine Eigentümergemeinschaft die Nebenkosten ab. Er versäumt, die Rechnungen über fällige Nachzahlungen an die Mieter zu schicken. Erst als die Ansprüche der Nachzahlungen verjähren, fällt der Fehler auf. Dem Eigentümer entsteht ein finanzieller Verlust. Der Eigentümer verlangt Schadensersatz in Höhe von 12.540 € vom Immobilienverwalter.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein einen Versicherungsschutz durch den Abschluss einer D&O‑Versicherung zu vereinbaren.