Der Versicherungsfuzzi

Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung

Ob Son­ne, Was­ser, Wind oder Bio­gas. Die neu­en Tech­no­lo­gien bie­ten vie­le Mög­lich­kei­ten. Doch sie ber­gen auch Gefah­ren­quel­len: Die sen­si­ble Tech­nik und wid­ri­ge Ein­satz­be­din­gun­gen. Da kann mal etwas zu Scha­den kom­men. Und das kann teu­er wer­den. Der weit­rei­chen­de Schutz einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung für erneu­er­ba­re Ener­gien sichert neben der Beschä­di­gung und Zer­stö­rung der Anla­ge auch die Risi­ken der Betriebs­un­ter­bre­chung ab.

Was­ser­kraft­an­la­gen sind eine wich­ti­ge Ener­gie­quel­le und wer­den immer häu­fi­ger zur Strom­erzeu­gung ein­ge­setzt. Sie sind jedoch auch anfäl­lig für Schä­den und Aus­fäl­le, die teu­re Repa­ra­tu­ren und Ersatz­kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen. Um sich vor sol­chen Kos­ten zu schüt­zen, bie­tet es sich an, eine Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung abzuschließen.

Eine Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Anla­ge selbst, wie bei­spiels­wei­se defek­te Tur­bi­nen oder Lei­tun­gen, ab. Sie kann aber auch Schä­den an Gebäu­den oder Ein­rich­tun­gen, die durch eine Was­ser­kraft­an­la­ge betrie­ben wer­den, umfas­sen. Zudem kann sie Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, Ersatz­tei­le und even­tu­ell not­wen­di­ge Neu­bau­ten übernehmen.

Eine Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung kann auch den Aus­fall von Strom­erzeu­gung und damit ver­bun­de­ne Ein­kom­mens­ver­lus­te abde­cken. In die­sem Fall ist es wich­tig, dass die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für alter­na­ti­ve Strom­erzeu­gungs­mög­lich­kei­ten übernimmt.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­run­gen, die sich nach dem Ein­satz­be­reich und den abge­deck­ten Schä­den unter­schei­den. So gibt es bei­spiels­wei­se Ver­si­che­run­gen, die sich auf klei­ne Anla­gen mit gerin­gem Leis­tungs­ver­mö­gen bezie­hen, wäh­rend ande­re sich auf gro­ße Anla­gen mit hoher Leis­tung konzentrieren.

Wer eine Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te, soll­te sich gut über­le­gen, wel­che Schä­den abge­deckt wer­den sol­len und wel­che Leis­tun­gen für ihn wich­tig sind. Es lohnt sich, meh­re­re Ange­bo­te zu ver­glei­chen und sich von einem Fach­mann bera­ten zu lassen.

Ins­ge­samt bie­tet eine Was­ser­kraft­an­la­gen­ver­si­che­rung einen wich­ti­gen Schutz vor uner­war­te­ten Schä­den und Aus­fäl­len und kann somit wert­vol­le finan­zi­el­le Sicher­heit bie­ten. Sie ist daher für Betrei­ber von Was­ser­kraft­an­la­gen empfehlenswert.

Ver­si­cher­bar sind bei solch einer Spe­zi­al­ver­si­che­rung fol­gen­de Anlagen:

Ach­te dar­auf, dass der Ver­si­che­rungs­schutz fol­gen­de Gefahren/Schäden abdeckt:

  • Bedie­nungs­feh­ler, Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Konstruktions‑, Mate­ri­al- oder Ausführungsfehler
  • Kurz­schluss, Über­strom oder Überspannung
  • Ver­sa­gen von Mess‑,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Brand, Blitz­schlag oder Explosion
  • Schwe­len, Glim­men oder Sengen
  • Was­ser oder Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Frost, Eis­gang, Überschwemmung
  • Abhan­den­kom­men ver­si­cher­ter Sachen durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub.

Wert legen soll­test du auch auf fol­gen­de Leistungen:

  • schnel­ler und qua­li­fi­zier­ter Schadenservice
  • Bei Teil­scha­den: Ersatz der Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten (z. B. Lohn­kos­ten, Ersatz­teil- und Instandsetzungskosten)
  • Bei Total­scha­den: Ersatz der Anla­ge zum Zeitwert.
  • Beim Wie­der­auf­bau der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge Ersatz des Neuwertes.
  • Ersatz des durch einen Scha­den ent­gan­ge­nen Stromeinspeiseerlöses
  • Trans­port­schutz: Ver­si­che­rungs­schutz wenn Bestand­tei­le der Anla­ge in die Werk­statt müs­sen, wäh­rend der Dau­er des Auf­ent­halts und dem Transport.
  • Aufräumungs‑, Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Ent­sor­gungs­kos­ten, Rück­bau­kos­ten, Luftfrachtkosten
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