Der Versicherungsfuzzi

Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung

Eine Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die den Besit­zer eines Wohn­ge­bäu­des vor Schä­den und finan­zi­el­len Belas­tun­gen schützt. Die­se Art von Ver­si­che­rung deckt Schä­den am Gebäu­de selbst, wie bei­spiels­wei­se durch Feu­er, Hagel, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl, ab. Sie kann auch Schä­den an fest instal­lier­ten Ein­rich­tun­gen, wie Hei­zung, Kli­ma­an­la­ge, Sani­tär­in­stal­la­tio­nen oder Elek­tro­an­la­gen, abdecken.

Eine Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, da das Wohn­ge­bäu­de eine hohe finan­zi­el­le Belas­tung dar­stellt. Beson­ders wich­tig ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, wenn das Gebäu­de sehr alt ist oder wenn es sich um eine beson­ders wert­vol­le Immo­bi­lie han­delt. Auch wenn das Gebäu­de in einer Gegend liegt, in der Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie bei­spiels­wei­se Erd­be­ben oder Über­schwem­mun­gen häu­fig vor­kom­men, ist eine Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung abso­lut unverzichtbar.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Wohn­ge­bäud­ver­si­che­run­gen, die sich in ihrem Leis­tungs­um­fang unter­schei­den. Ein wich­ti­ger Bestand­teil jeder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sein. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Natur­ka­ta­stro­phen wie bei­spiels­wei­se Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Lawi­nen ver­ur­sacht wer­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung hin­ge­gen schützt den Besit­zer vor Schä­den an sei­nem per­sön­li­chen Eigen­tum, das sich im Wohn­ge­bäu­de befindet.

Es ist wich­tig, dass man sich gut über­legt, wel­che Art von Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung man braucht und wel­che Leis­tun­gen und Bau­stei­ne die­se beinhal­ten soll­te. Es ist sehr rat­sam eine Wohn­ge­bäud­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, da sie im Fal­le von Schä­den am Gebäu­de oder an den fest instal­lier­ten Ein­rich­tun­gen eine finan­zi­el­le Absi­che­rung bietet.

Mit einer “Haus-zurück-Garan­tie” bekommst du nicht nur den Wert zum Scha­den­zeit­punkt, son­dern die Kos­ten, die für die Wie­der­her­stel­lung in den neu­wer­ti­gen Zustand benö­tigt wer­den. Durch eine Selbst­be­tei­li­gung redu­zierst du zudem dei­nen Beitrag.

Eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te Fol­gen­des leisten:

Grund­schutz
Absi­che­rung gegen Schä­den an Wohn- und Neben­ge­bäu­den (z. B. Schup­pen, Car­port, Gara­ge, Gewächs­haus) durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel sowie wei­te­re Natur­ge­fah­ren (z. B. Über­schwem­mung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Erdbeben).

Haus-zurück-Garan­tie
Dank “Haus-zurück-Garan­tie” bekommst du den Wert zum Scha­dens­zeit­punkt erstat­tet und zusätz­lich die Kos­ten, die für die Wie­der­her­stel­lung in den neu­wer­ti­gen Zustand nach aktu­el­len Bau­prei­sen benö­tigt werden.

Absi­che­rung gegen Fol­ge­kos­ten
Nach einem ver­si­cher­ten Scha­den bist du gegen Fol­ge­kos­ten geschützt inkl. der Wie­der­auf­bau­kos­ten (z. B. Aufräum‑, Abbruch- u. Abfuhr­ar­bei­ten). Kos­ten­er­stat­tung gib es zudem für Miet­aus­fall und Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit nach einem Schadensfall.

Selbst­be­tei­li­gung
Mit einer Selbst­be­tei­li­gung kannst du Bei­trag spa­ren. Bei fle­xi­ble Selbst­be­tei­li­gung redu­ziert sich die­sefür jedes scha­den­freie Jahr. Nach einem Scha­dens­fall erhöht sich die fle­xi­ble Selbst­be­tei­li­gung wie­der auf den ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Betrag. Falls du bereits bei der bis­he­ri­gen Ver­si­che­rung scha­den­frei warst, wird die­se scha­dens­freie Zeit manch­mal sogar bei der neu­en Ver­si­che­rung angerechnet.

Bau­stei­ne
Mit den Bau­stei­nen kannst du den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell gestal­ten. Hier gibt es u. a. Bau­stei­ne für Über­span­nungs­schä­den, gro­be Fahr­läs­sig­keit, Schä­den durch Drit­te, Mehr­kos­ten für den behin­der­ten­ge­rech­ten Wie­der­auf­bau, Haus- & Woh­nungs­schutz­brief, Bau­stei­ne extra für Ver­mie­ter bis hin zu der Über­nah­me von Schä­den durch unbe­nann­te Gefahren.

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