Der Versicherungsfuzzi

Zwil­lings­ver­si­che­rung

Ein Kind ist der Traum vie­ler Paa­re. Aber gleich zwei, drei oder gar vier auf ein­mal? Die­se Vor­stel­lung kann – nicht nur aus finan­zi­el­ler Sicht – schnell beängs­ti­gend werden.

In Eng­land kann man sich für so einen Fall ver­si­chern. Im Fal­le von Zwil­lin­gen zahlt die Ver­si­che­rung (Name der Redak­ti­on bekannt, jedoch hier nicht genannt da nicht ent­gül­tig veri­fi­ziert wer­den könn­te ob die­se Ver­si­che­rung tat­säch­lich (noch) exis­tiert) einen Fix­be­trag pro Kind aus. Abschlie­ßen kann man den Ver­trag jedoch nur bis zur 2. SSW bzw. vor der 1. Ultra­schall-Unter­su­chung. Den Ver­si­che­rungs­schutz ver­wert bekommt übri­gens wer bereits Zwil­lin­ge in der Fami­lie hat oder selbst einer ist.

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