Lokal­an­äs­the­sie bedeu­tet ört­li­che Betäu­bung. Es han­delt sich hier­bei um die am häu­figs­ten ein­ge­setz­te Art der Betäu­bung bei zahn­ärzt­li­chen Behand­lun­gen. Auf­ga­be der Lokal­an­äs­the­sie ist es, an der Stel­le der Behand­lung das Schmerz­emp­fin­den zu ver­rin­gern oder ganz aus­zu­schal­ten, wes­halb das Betäu­bungs­mit­tel auch an der zu behan­deln­den Stel­le inji­ziert oder auf­ge­tra­gen wird. Grund­sätz­lich sind in der zahn­ärzt­li­chen Behand­lung zwei For­men der Lokal­an­äs­the­sie zu unter­schie­den: bei chir­ur­gi­schen Ein­grif­fen im Bereich des Ober­kie­fers kommt die Infil­tra­ti­ons­an­äs­the­sie zum Ein­satz, die Lei­tungs­an­äs­the­sie hin­ge­gen fin­det Anwen­dung im Unterkieferbereich.